Baufinanzierung in Berlin
Was ein Immobilienkauf in Berlin zusätzlich kostet, welche Förderung es von der IBB und der KfW gibt und was Milieuschutz und Erbbaurecht für Ihre Finanzierung bedeuten. Jede Zahl ist mit Quelle belegt, Stand 10.10.2026.
- Beratung im Büro in Wilmersdorf, Westfälische Str. 39, per Video oder am Telefon
- Konditionen von über 500 Banken über die Europace-Plattform
- Berliner Förderung und Nebenkosten von Anfang an eingerechnet
Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Berlin seit dem 1. Januar 2014 6 Prozent des Kaufpreises.
Mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision kommen bei 450.000 € Kaufpreis rund 49.800 € Nebenkosten zusammen, ohne Makler rund 33.750 €.
Die IBB vergibt in Berlin das KfW-Wohneigentumsprogramm direkt, Familien können zusätzlich die KfW-Programme 300 und 308 nutzen.
Eigentumswohnungen kosteten 2025 laut Gutachterausschuss im Mittel 5.511 € je Quadratmeter Wohnfläche.
Milieuschutz, die Umwandlungsverordnung bis 2030 und Erbbaurechte wirken sich auf Kauf und Finanzierung aus und gehören vor dem Notartermin geprüft.
Was der Kauf in Berlin zusätzlich kostet
Zum Kaufpreis kommen in Berlin drei Posten: die Grunderwerbsteuer, die Kosten für Notar und Grundbuch und, wenn ein Makler beteiligt ist, die Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2014 6 Prozent der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Davor waren es 5 Prozent. Das Finanzamt schickt Ihnen nach dem Notartermin einen Bescheid, die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Erst wenn sie bezahlt ist, bekommt der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann Ihre Eintragung als Eigentümer beantragen.
Notar und Grundbuch kosten nach Angaben der Verbraucherzentrale zusammen etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Wo Sie in dieser Spanne landen, hängt vor allem von der Höhe der Grundschuld ab, die für Ihre Bank eingetragen wird. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und bei jedem Notar gleich.
Für die Maklerprovision gilt seit Dezember 2020 beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern eine feste Teilungsregel (§§ 656c und 656d BGB). Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er Ihnen höchstens die Hälfte der Provision weitergeben, und Ihr Anteil wird erst fällig, wenn er seinen Teil nachweislich bezahlt hat. In Berlin sind insgesamt 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer üblich, für Sie als Käufer also 3,57 Prozent. Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Kaufen Sie direkt vom Eigentümer, entfällt der Posten.
| Posten | Satz | Bei 450.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 6 % | 27.000 € |
| Notar und Grundbuch | rund 1,5 % | 6.750 € |
| Maklerprovision, Ihr Anteil | 3,57 % | 16.065 € |
| Summe | 11,07 % | 49.815 € |
Praxis-Tipp: Bitten Sie den Notar vor dem Termin um eine Kostenschätzung. Für Ihr eigenes Objekt rechnen Sie die Summe mit unserem Kaufnebenkostenrechner aus.
Wie viel Eigenkapital Sie einplanen sollten
Die Nebenkosten bezahlen Sie am besten aus eigenem Geld. Viele Banken finanzieren lieber nur den Kaufpreis, weil Steuer und Gebühren keinen Gegenwert in der Immobilie haben. Im Beispiel oben brauchen Sie also knapp 50.000 € allein für die Nebenkosten.
Jeder Euro, den Sie darüber hinaus einbringen, senkt den Darlehensbetrag und meist auch den Zins. Wie viel Eigenkapital sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Alter, Objekt und Ihren Rücklagen ab. Eine Quote, die für alle passt, gibt es nicht. Wichtig ist, dass nach dem Kauf noch eine Reserve für Umzug, Möbel und unerwartete Reparaturen bleibt.
Eine Berliner Besonderheit ist die Investitionsbank Berlin (IBB). Sie vergibt das KfW-Wohneigentumsprogramm in Berlin direkt und verlangt dafür mindestens 7,5 Prozent Eigenkapital, bezogen auf den Kaufpreis und ohne Eigenleistungen. Bei 450.000 € wären das 33.750 €.
Zum Eigenkapital zählen Guthaben auf Konten, Tagesgeld, Wertpapiere, Bausparguthaben und ein bereits bezahltes Grundstück. Eine Schenkung der Eltern zählt ebenfalls, sollte aber vor der Bankanfrage schriftlich festgehalten sein.
Praxis-Tipp: Rechnen Sie Ihr Budget einmal mit und einmal ohne Makler. Bei einer Wohnung für 400.000 € macht der Käuferanteil der Provision 14.280 € aus.
Förderung in Berlin und vom Bund
Ein eigenes Landesprogramm mit Zuschuss für den Kauf einer selbstgenutzten Wohnung führt die IBB in ihrer Programmübersicht derzeit nicht. Für Käufer in Berlin gibt es drei andere Wege über die IBB: das KfW-Wohneigentumsprogramm, das die IBB direkt vergibt, das IBB Förderergänzungsdarlehen für verbleibende Finanzierungslücken und, für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, ein zinsloses Darlehen für Genossenschaftsanteile.
Vom Bund kommen zwei Familienprogramme der KfW. „Wohneigentum für Familien“ (Programm 300) fördert den Neubau und den Ersterwerb sehr sparsamer Gebäude im Standard Effizienzhaus 40. „Jung kauft Alt“ (Programm 308) fördert den Kauf älterer Häuser und Wohnungen mit einem Energieausweis der Klassen F, G oder H. Seit dem 3. August 2026 sind die Kreditbeträge bei 308 höher. Für beide Programme gilt: mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € je weiteres Kind, und der Antrag muss vor dem Kauf gestellt sein.
Bei 308 verpflichten Sie sich, das Gebäude innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage energetisch zu sanieren. Seit August 2026 reichen dafür auch Einzelmaßnahmen, etwa neue Fenster, die Dämmung von Fassade oder Dach und eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie. Bei einer Eigentumswohnung entscheidet über Fassade, Dach und Heizung die Eigentümergemeinschaft. Das sollten Sie vor dem Kauf klären.
| Programm | Für wen | Leistung | Stand |
|---|---|---|---|
| KfW-Wohneigentumsprogramm (124) über die IBB | Selbstnutzer, die in Berlin kaufen oder bauen | Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit, mindestens 7,5 % Eigenkapital | IBB, abgerufen 10.10.2026 |
| IBB Förderergänzungsdarlehen | Selbstnutzer, die ein IBB-Förderprogramm nutzen | Darlehen für Finanzierungslücken, Konditionen tagesaktuell | IBB, abgerufen 10.10.2026 |
| IBB Genossenschaftsförderung Anteilserwerb | Berliner Haushalte mit Wohnberechtigungsschein | zinsloses Darlehen von 2.000 bis 50.000 € für Genossenschaftsanteile | IBB, abgerufen 10.10.2026 |
| KfW 300 Wohneigentum für Familien | Familien mit Kind, zu versteuerndes Einkommen bis 90.000 € bei einem Kind | Kredit von 170.000 bis 270.000 € für Neubau oder Ersterwerb, je nach Kinderzahl und Nachhaltigkeitssiegel | KfW, abgerufen 10.10.2026 |
| KfW 308 Jung kauft Alt | Familien mit Kind, zu versteuerndes Einkommen bis 90.000 € bei einem Kind | Kredit von 140.000 bis 180.000 € je nach Kinderzahl, Sanierung binnen 54 Monaten | KfW, Beträge seit 03.08.2026 |
Praxis-Tipp: Förderanträge müssen vor dem Kaufvertrag gestellt werden oder der Vertrag braucht eine aufschiebende Bedingung. Sprechen Sie Förderung deshalb an, bevor Sie einen Notartermin vereinbaren.
Was Wohnungen und Häuser in Berlin kosten
Die verlässlichsten Preise für Berlin veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin. Er wertet alle notariell beurkundeten Kaufverträge aus, keine Angebotspreise aus Portalen. Der Immobilienmarktbericht 2025/2026 erschien am 31. Juli 2026.
Danach zahlten Käufer 2025 für eine Eigentumswohnung im Mittel 5.511 € je Quadratmeter Wohnfläche, 5 Prozent mehr als im Vorjahr. In neu gebauten Wohnanlagen lag der Mittelwert bei 8.108 € je Quadratmeter. Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten im Mittel rund 3.830 € je Quadratmeter wertrelevanter Geschossfläche. Diese Fläche ist nicht die Wohnfläche, der Wert lässt sich deshalb nicht direkt mit den Wohnungspreisen vergleichen.
Insgesamt zählte der Gutachterausschuss 2025 in Berlin 22.912 Kauffälle, 10 Prozent mehr als 2024. Die Preise blieben in fast allen Teilmärkten stabil, für das erste Quartal 2026 beschreibt er die Preistendenz bei Wohnungen und Häusern als nahezu unverändert. Die Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau sanken zum 1. Januar 2026 stadtweit um 5 Prozent.
Hinter den Mittelwerten stehen große Unterschiede zwischen Bezirken und Lagen. Rechnerisch kostet eine Wohnung mit 70 Quadratmetern zum Berliner Mittelwert rund 386.000 €. Mit den Nebenkosten aus dem Beispiel oben sind es etwa 428.500 €.
| Teilmarkt 2025 | Mittlerer Kaufpreis | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| Eigentumswohnungen gesamt | 5.511 €/m² Wohnfläche | +5 % |
| Eigentumswohnungen in neuen Wohnanlagen | 8.108 €/m² Wohnfläche | +2 % |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | rd. 3.830 €/m² wertrelevante Geschossfläche | +1 % |
Praxis-Tipp: Für eine konkrete Adresse zählen Lage, Lärm, Anbindung und Gebietsrecht mehr als der Stadtdurchschnitt. Das prüft unsere Standortanalyse.
Milieuschutz und Umwandlungsverordnung
In Berlin gibt es 82 soziale Erhaltungsgebiete, oft Milieuschutzgebiete genannt. Die Bezirke legen sie nach § 172 BauGB fest, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Dort brauchen bestimmte Vorhaben eine Genehmigung des Bezirks, zum Beispiel aufwendige Modernisierungen, das Zusammenlegen von Wohnungen, Abriss, Nutzungsänderungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Wer in einem solchen Gebiet kauft, kann Umbauten also nicht frei planen. Ob eine Adresse betroffen ist, zeigen die Straßenliste der Senatsverwaltung und das Geoportal Berlin.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt außerdem eine neue Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB, befristet bis zum 31. Dezember 2030. Sie betrifft bestehende Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Ausnahmen gibt es unter anderem bei einer Erbteilung, bei Eigennutzung durch Familienangehörige und beim Verkauf an zwei Drittel der Mieter. Der Gutachterausschuss zählte 2025 noch 966 umgewandelte Wohnungen, 37 Prozent weniger als im Vorjahr.
Das Vorkaufsrecht der Bezirke in Milieuschutzgebieten wird seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (4 C 1.20) kaum noch genutzt. Laut Senatsbericht wurde es 2025 berlinweit einmal ausgeübt. Beim Kauf einer einzelnen Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts hat die Gemeinde dieses Vorkaufsrecht ohnehin nicht (§ 24 Abs. 2 BauGB).
Praxis-Tipp: Fragen Sie beim Kauf einer Altbauwohnung nach der Teilungserklärung und danach, wann das Haus aufgeteilt wurde. Die Unterlagen braucht später auch die Bank.
Erbbaurecht: Haus auf fremdem Grund
Beim Erbbaurecht kaufen Sie das Haus oder die Wohnung, aber nicht den Boden. Für das Grundstück zahlen Sie dem Eigentümer einen jährlichen Erbbauzins. Das Land Berlin vergibt eigene Grundstücke auch im Erbbaurecht. Für Eigenheime und Eigentumswohnungen hat der Senat am 8. Juni 2021 einen Erbbauzinssatz von 4 Prozent beschlossen, die Laufzeit beträgt bis zu 75 Jahre. Vertragspartner ist je nach Grundstück der Bezirk, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH oder die WISTA.Plan GmbH.
Weil der Boden nicht mitgekauft wird, ist der Kaufpreis niedriger als bei einem vergleichbaren Objekt mit Grundstück. Dafür kommt der Erbbauzins zur Kreditrate hinzu, und die Bank rechnet ihn als laufende Belastung in Ihre Haushaltsrechnung ein.
Für die Finanzierung zählen drei Punkte im Erbbaurechtsvertrag: die Restlaufzeit, die Regel zur Anpassung des Erbbauzinses und die Zustimmungspflichten. Nach § 5 ErbbauRG kann vereinbart sein, dass der Grundstückseigentümer dem Verkauf und der Belastung mit einer Grundschuld zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung kann die Grundschuld für Ihre Bank nicht eingetragen werden, und das Darlehen wird nicht ausgezahlt. Die Restlaufzeit sollte deutlich länger sein als die geplante Laufzeit Ihres Darlehens.
Praxis-Tipp: Schicken Sie uns den Erbbaurechtsvertrag vor Ihrer Kaufzusage. Wir klären mit den Banken, ob und zu welchen Bedingungen sie das Erbbaurecht beleihen.
Altbau, Denkmal und Grundsteuer
Bei einer Altbauwohnung lohnt der genaue Blick in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Protokolle der letzten Versammlungen, Wirtschaftsplan und Höhe der Erhaltungsrücklage. Arbeiten an Dach, Fassade oder Leitungen zahlen alle Eigentümer anteilig, nach dem Kauf also auch Sie. Steht eine größere Sanierung an, gehört sie in die Finanzierung.
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, können Selbstnutzer Aufwendungen für begünstigte Baumaßnahmen nach § 10f EStG zehn Jahre lang mit jährlich bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Die Grundsteuer hat Berlin mit der Reform neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke ein Hebesatz von 470 Prozent statt zuvor 810 Prozent, die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 Promille. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuerwert mal 0,31 Promille mal 470 Prozent. Den Grundsteuerwert finden Sie im Bescheid des Finanzamts, den der Verkäufer Ihnen vorlegen kann.
So läuft die Finanzierung mit uns
Immobilienwerk ist Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Wir vergleichen Angebote über die Plattform Europace, an die über 500 Banken angeschlossen sind, und beziehen KfW- und IBB-Mittel mit ein. Als Finanzierungsberater in Berlin arbeiten wir mit Käufern aus der Stadt und dem Umland, begleiten aber auch Finanzierungen in anderen Bundesländern.
Für die Vermittlung zahlen Sie kein Honorar. Die Vergütung zahlt die Bank, mit der Sie den Darlehensvertrag schließen. Die Höhe nennen wir Ihnen vorab in den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
Aktuelle Bauzinsen nennen wir hier nicht, weil sie sich täglich ändern. Den Verlauf der letzten Jahre zeigt unsere Seite zur Zinsentwicklung.
- Erstgespräch im Büro in Wilmersdorf, per Video oder am Telefon: Wir klären Budget, Eigenkapital, Förderung und Ihre Pläne.
- Unterlagen: Sie laden Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Objektunterlagen in Ihr Kundenportal hoch.
- Finanzierungszertifikat: Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihres Budgets, die Sie Verkäufern und Maklern vorlegen können.
- Bankvergleich: Wir holen Angebote ein und erklären die Unterschiede bei Zins, Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung.
- Antrag bis Auszahlung: Wir reichen den Antrag bei der Bank Ihrer Wahl ein und begleiten Sie bis zur Auszahlung an den Verkäufer.
Termin in Wilmersdorf, per Video oder am Telefon
Unser Büro liegt in der Westfälischen Straße 39, 10711 Berlin, im Ortsteil Wilmersdorf. Termine vergeben wir nach Vereinbarung. Wenn Ihnen der Weg zu weit ist, sprechen wir per Video oder am Telefon.
Bringen Sie zum ersten Gespräch, wenn vorhanden, Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, eine Übersicht über Ihr Eigenkapital und das Exposé des Objekts mit. Wenn Sie noch suchen, reicht eine grobe Vorstellung von Lage und Preis.
Quellen
- 1.Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Grunderwerbsteuer
- 2.Verbraucherzentrale: Immobilienfinanzierung, so berechnen Sie, was Sie sich leisten können (Stand 06.11.2024)
- 3.§ 656c BGB, Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
- 4.§ 656d BGB, Vereinbarungen über die Maklerkosten
- 5.Baufi24: Maklerprovision nach Bundesländern (aktualisiert 28.04.2026)
- 6.IBB: Förderprogramme der Immobilienförderung von A bis Z
- 7.IBB: KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
- 8.IBB: Förderergänzungsdarlehen
- 9.IBB: Genossenschaftsförderung Anteilserwerb
- 10.KfW: Wohneigentum für Familien, Neubau (300)
- 11.KfW: Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb „Jung kauft Alt“ (308)
- 12.KfW: Pressemitteilung vom 30.07.2026 zu höheren Kreditbeträgen bei „Jung kauft Alt“
- 13.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Pressemitteilung vom 31.07.2026, Der Berliner Immobilienmarkt zeigt sich 2025 in den Preisen stabil
- 14.Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Immobilienmarktbericht 2025/2026 (PDF)
- 15.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Soziales Erhaltungsrecht
- 16.Senat Berlin: Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten (31.03.2026)
- 17.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB
- 18.Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 09.11.2021, 4 C 1.20
- 19.§ 172 BauGB, Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
- 20.§ 24 BauGB, Allgemeines Vorkaufsrecht
- 21.§ 250 BauGB, Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
- 22.Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Liegenschaften (Erbbauzinssätze)
- 23.§ 5 ErbbauRG, Zustimmung des Grundstückseigentümers
- 24.§ 10f EStG, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale
- 25.Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Pressemitteilung vom 20.06.2024 zur Grundsteuerreform
Stand: 10.10.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Fragen zur Baufinanzierung in Berlin
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?
Sie beträgt seit dem 1. Januar 2014 6 Prozent des Kaufpreises. Bei einer Wohnung für 450.000 € sind das 27.000 €. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Erst wenn sie bezahlt ist, schickt das Finanzamt dem Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung, und Sie können als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Mit welchen Kaufnebenkosten muss ich in Berlin rechnen?
Mit 6 Prozent Grunderwerbsteuer, etwa 1 bis 1,5 Prozent für Notar und Grundbuch und, wenn ein Makler beteiligt ist, meist 3,57 Prozent Käuferanteil der Provision. Zusammen sind das rund 11 Prozent des Kaufpreises, ohne Makler etwa 7,5 Prozent. Bei 450.000 € Kaufpreis ergibt das rund 49.800 € mit Makler und 33.750 € ohne.
Gibt es in Berlin eine Förderung für den Wohnungskauf?
Einen Landeszuschuss für den Kauf gibt es derzeit nicht. Die IBB vergibt in Berlin aber das KfW-Wohneigentumsprogramm mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit und ergänzt es bei Bedarf mit einem eigenen Darlehen. Familien mit Kind und begrenztem Einkommen können zusätzlich die KfW-Programme 300 für Neubau und 308 für sanierungsbedürftige Bestandsobjekte nutzen.
Kann ich eine Wohnung in einem Milieuschutzgebiet kaufen?
Ja. Der Kauf einer bestehenden Eigentumswohnung ist auch in einem sozialen Erhaltungsgebiet möglich, und das gemeindliche Vorkaufsrecht gilt für einzelne Eigentumswohnungen nicht. Einschränkungen gibt es bei späteren Umbauten: Aufwendige Modernisierungen, das Zusammenlegen von Wohnungen oder eine Nutzungsänderung brauchen eine Genehmigung des Bezirks. Planen Sie solche Arbeiten, sollten Sie das vor dem Kauf klären.
Wie wird ein Haus im Erbbaurecht finanziert?
Wie andere Immobilien auch, mit einer Grundschuld, die aber auf dem Erbbaurecht eingetragen wird. Banken prüfen dabei die Restlaufzeit, die Regel zur Anpassung des Erbbauzinses und ob der Grundstückseigentümer der Belastung zustimmen muss. Der Erbbauzins zählt in der Haushaltsrechnung als laufende Ausgabe. Bei Grundstücken des Landes Berlin liegt er für Eigenheime bei 4 Prozent.
Was kostet mich die Beratung bei Immobilienwerk?
Für die Vermittlung Ihrer Baufinanzierung zahlen Sie kein Honorar. Immobilienwerk ist Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und wird von der Bank vergütet, mit der Sie den Darlehensvertrag schließen. Die Höhe dieser Vergütung nennen wir Ihnen vorab schriftlich. Das Erstgespräch und der Bankvergleich sind für Sie unverbindlich.
Muss ich für die Beratung ins Büro kommen?
Nein. Sie können uns in der Westfälischen Straße 39 in Wilmersdorf besuchen, aber auch per Video oder am Telefon sprechen. Unterlagen laden Sie in Ihr Kundenportal hoch, viele Formulare unterschreiben Sie dort digital. Den Termin legen wir so, wie es für Sie am einfachsten ist.
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