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Was kostet Ihre Sanierung wirklich?

Maßnahmen wählen, Kosten und Förderung sehen: Der Sanierungsrechner zeigt Investition, BEG-Zuschüsse, Energieersparnis und den Sprung in der Effizienzklasse.

Schritt 1 von 5

Drei Angaben reichen für den Start

Bauart, Baujahr und Heizung bestimmen den Energiebedarf stärker als alles andere. Alles Weitere können Sie später verfeinern.

1. Was für ein Gebäude?
2. Wann wurde es gebaut?
3. Womit heizen Sie heute?
Genauigkeit der Schätzunggrob geschätzt

Ihr Haus heute

4.556 €

Energiekosten pro Jahr, geschätzt

Verbrauch
33.600 kWh
CO2 pro Jahr
8,1 t

Energieeffizienzklasse

G

heute

G

nach Sanierung

Endenergie in kWh je m² und Jahr

Was am Haus Energie spart

Vom Dach bis zum Keller: Was jede Maßnahme bringt, was sie kostet, wie sie gefördert wird und worauf es ankommt. Ein Klick übernimmt sie in den Rechner oben.

Freistehendes Einfamilienhaus im Schnitt: Dach mit Dämmung, Photovoltaik und Solarthermie, gedämmte Fassade, neue Fenster, Wärmepumpe, Lüftungsanlage und gedämmte Kellerdecke
11 Maßnahmen

Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Tippen Sie auf ein Plus im Bild oder auf einen Eintrag. Jede Maßnahme lässt sich direkt in den Rechner übernehmen.

Kosten für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche, Baujahr 1969 bis 1978, im bundesweiten Durchschnitt. Fördersätze Stand 13.09.2026. Den eigenen Fall rechnet der Sanierungsrechner oben.

So rechnet der Sanierungsrechner

Ausgangspunkt ist der typische Energiebedarf Ihrer Baualtersklasse, korrigiert um die Bauform und um alles, was bereits gedämmt ist. Daraus wird über den Wirkungsgrad Ihrer Heizung die tatsächlich benötigte Wärmemenge im Gebäude.

Jede gewählte Maßnahme senkt diesen Wärmebedarf. Erst danach wird über den Wirkungsgrad der neuen Heizung zurückgerechnet, wie viel Endenergie Sie künftig einkaufen müssen. Deshalb schneidet eine Wärmepumpe hier so gut ab: Sie macht aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme.

Die Förderung wird je Maßnahme getrennt gerechnet, weil Hülle und Heizung in unterschiedliche Fördertöpfe mit eigenen Höchstgrenzen fallen. Erreicht Ihr Paket den Deckel, weist der Rechner darauf hin.

Die Förderlandschaft 2026

BAFA: Einzelmaßnahmen (BEG EM)
15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung. Förderfähig sind 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je weitere bis zur sechsten, mit Sanierungsfahrplan das Doppelte. Der Teil über 30.000 € bekommt mit Fahrplan 20 %.
KfW 458: Heizungsförderung
30 % Grundförderung, für Selbstnutzer plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Höchstens 70 %, bis 30.000 € Einkommen 80 %, auf förderfähige Kosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit. Gilt auch für Solarthermie.
KfW 261: Effizienzhaus-Kredit
Für die Sanierung zum Effizienzhaus: bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit. Einen Tilgungszuschuss gibt es ab Effizienzhaus 55 (5 %) und 40 (10 %), mit Boni für Nachhaltigkeit, besonders schlechte Ausgangsgebäude und serielle Sanierung bis zu 40 %. Nicht mit den Einzelmaßnahmen oben kombinierbar.
Wichtig: Antrag vor Auftrag
Zuschüsse gibt es nur, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, um die Frist einzuhalten.
Alle Programme im Förderkompass prüfen

Häufige Fragen zur Sanierung

Kurz beantwortet, ohne Kleingedrucktes.

Was kostet eine energetische Sanierung?

Für ein typisches Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren mit 140 m² liegen die Kosten je nach Umfang zwischen rund 30.000 € für einzelne Maßnahmen und 150.000 € für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die größten Posten sind Fassadendämmung, Fenster und Heizungstausch. Der Rechner oben zeigt die Spanne für Ihr Gebäude und rechnet die Förderung direkt gegen.

Wie viel Förderung gibt es für die Sanierung?

Für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zahlt die BAFA 15 Prozent Zuschuss. Förderfähig sind 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 €; der Teil über 30.000 € bekommt dann 20 Prozent. Beim Heizungstausch fördert die KfW 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzer bekommen 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn eine Öl-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung rausfliegt, dazu einen Einkommensbonus (40 Punkte bis 30.000 €, 30 Punkte bis 40.000 €, 10 Punkte bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen). Höchstens gibt es 70 Prozent, bei einem Einkommen bis 30.000 € 80 Prozent. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Sinkt die Förderung in den nächsten Jahren?

Ja, planmäßig. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um 4 Punkte und entfällt ab August 2028. Die förderfähigen Heizungskosten der ersten Wohneinheit sinken im selben Takt um 750 € bis auf 22.000 € ab August 2030. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Der Rechner zeigt an, was ein früherer Antrag für Ihr Paket bringt.

In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?

Als Faustregel: erst die Hülle, dann die Heizung. Ein gedämmtes Haus braucht weniger Heizleistung, dadurch fällt die neue Anlage kleiner und günstiger aus, und eine Wärmepumpe arbeitet mit niedriger Vorlauftemperatur deutlich effizienter. Muss die Heizung dringend raus, lässt sich das umdrehen, dann sollte die Anlage aber auf den späteren Dämmstandard ausgelegt werden.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

Seit Juli 2026 nur bei größeren Paketen. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 €, dafür verdoppelt sich die förderfähige Summe auf 60.000 €. Wer an Hülle und Technik mehr als 30.000 € in einem Jahr plant, gewinnt mit dem Fahrplan; darunter bringt er keinen Zuschuss mehr, bleibt aber als Planungsgrundlage sinnvoll. Die Energieberatung selbst wird zur Hälfte bezuschusst.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit 29. Juli 2026, gibt es weder die 65-Prozent-Regel noch die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel. Auch neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt, sie müssen aber steigende Anteile Biogas oder Bioöl nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Das macht den Betrieb absehbar teurer. Nach einem Kauf bleiben zwei Pflichten mit zwei Jahren Frist: die oberste Geschossdecke dämmen und ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen isolieren.

Wie genau ist der Sanierungsrechner?

Er liefert eine belastbare Größenordnung auf Basis typischer Verbrauchskennwerte je Baualtersklasse und aktueller Handwerkerpreise. Die tatsächlichen Kosten hängen von Zustand, Zugänglichkeit und regionalem Preisniveau ab und können um 20 bis 30 Prozent abweichen. Für die Förderanträge und die verbindliche Planung braucht es eine Energieberatung, die wir vermitteln.