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Was kostet Ihre Sanierung wirklich?

Maßnahmen wählen, Kosten und Förderung sehen: Der Sanierungsrechner zeigt Investition, BEG-Zuschüsse, Energieersparnis und den Sprung in der Effizienzklasse.

Ihr Gebäude

Baujahr und Bauart bestimmen den Energiebedarf stärker als alles andere.

Gebäudetyp

Bei umfassender Kernsanierung das Jahr der Sanierung wählen.

140
40400

Handwerkerpreise unterscheiden sich regional um mehr als 30 Prozent.

Ist die Heizung älter als 20 Jahre?

Investition gesamt

0 €

Erwartete Förderung
- 0 €
Ihr Eigenanteil
0 €
Energiekosten sparen pro Jahr
0 €

0 t weniger CO2 pro Jahr

G

heute

G

nach Sanierung

Das sollten Sie wissen

  • Wählen Sie oben die Maßnahmen aus, die Sie planen. Der Rechner zeigt dann Kosten, Förderung und Ersparnis.

So rechnet der Sanierungsrechner

Ausgangspunkt ist der typische Energiebedarf Ihrer Baualtersklasse, korrigiert um die Bauform und um alles, was bereits gedämmt ist. Daraus wird über den Wirkungsgrad Ihrer Heizung die tatsächlich benötigte Wärmemenge im Gebäude.

Jede gewählte Maßnahme senkt diesen Wärmebedarf. Erst danach wird über den Wirkungsgrad der neuen Heizung zurückgerechnet, wie viel Endenergie Sie künftig einkaufen müssen. Deshalb schneidet eine Wärmepumpe hier so gut ab: Sie macht aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme.

Die Förderung wird je Maßnahme getrennt gerechnet, weil Hülle und Heizung in unterschiedliche Fördertöpfe mit eigenen Höchstgrenzen fallen. Erreicht Ihr Paket den Deckel, weist der Rechner darauf hin.

Die Förderlandschaft 2026

BAFA: Einzelmaßnahmen (BEG EM)
15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, mit Sanierungsfahrplan 20 %. Förderfähig sind 30.000 € je Wohneinheit, mit Fahrplan 60.000 €.
KfW 458: Heizungsförderung
30 % Grundförderung, plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Tausch einer alten fossilen Heizung, plus 30 % Einkommensbonus. Maximal 70 % auf förderfähige Kosten von 30.000 €.
KfW 261: Effizienzhaus-Kredit
Für die Sanierung zum Effizienzhaus: bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 45 % je nach erreichter Stufe.
Wichtig: Antrag vor Auftrag
Zuschüsse gibt es nur, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, um die Frist einzuhalten.

Häufige Fragen zur Sanierung

Kurz beantwortet, ohne Kleingedrucktes.

Was kostet eine energetische Sanierung?

Für ein typisches Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren mit 140 m² liegen die Kosten je nach Umfang zwischen rund 30.000 € für einzelne Maßnahmen und 150.000 € für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die größten Posten sind Fassadendämmung, Fenster und Heizungstausch. Der Rechner oben zeigt die Spanne für Ihr Gebäude und rechnet die Förderung direkt gegen.

Wie viel Förderung gibt es 2026 für die Sanierung?

Für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zahlt die BAFA 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Förderfähig sind 30.000 € je Wohneinheit, mit Fahrplan 60.000 €. Beim Heizungstausch fördert die KfW 30 Prozent Grundförderung, dazu bis zu 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung und 30 Prozent Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €. Maximal sind 70 Prozent möglich.

In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?

Als Faustregel: erst die Hülle, dann die Heizung. Ein gedämmtes Haus braucht weniger Heizleistung, dadurch fällt die neue Anlage kleiner und günstiger aus, und eine Wärmepumpe arbeitet mit niedriger Vorlauftemperatur deutlich effizienter. Muss die Heizung dringend raus, lässt sich das umdrehen, dann sollte die Anlage aber auf den späteren Dämmstandard ausgelegt werden.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

In den meisten Fällen ja. Der iSFP kostet je nach Gebäude etwa 1.300 bis 2.000 € und wird mit 50 Prozent bezuschusst. Dafür steigt die Förderquote jeder Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte und die förderfähige Summe verdoppelt sich auf 60.000 €. Schon ab rund 25.000 € Sanierungsvolumen trägt sich der Fahrplan dadurch selbst.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiterbetreiben. Pflicht wird der Tausch bei Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG), und wenn die Anlage irreparabel ausfällt. Dann greift die 65-Prozent-Regel: Die neue Heizung muss überwiegend mit erneuerbarer Energie laufen. Wer den Tausch vorher plant, hat die freie Wahl statt einer Notlösung.

Wie genau ist der Sanierungsrechner?

Er liefert eine belastbare Größenordnung auf Basis typischer Verbrauchskennwerte je Baualtersklasse und aktueller Handwerkerpreise. Die tatsächlichen Kosten hängen von Zustand, Zugänglichkeit und regionalem Preisniveau ab und können um 20 bis 30 Prozent abweichen. Für die Förderanträge und die verbindliche Planung braucht es eine Energieberatung nach § 48 GEG, die wir vermitteln.