In vielen begehrten Quartieren gilt eine Erhaltungssatzung, im Volksmund Milieuschutz. Dort ist genehmigungspflichtig, was anderswo Ihre Sache ist: Wände versetzen, ein zweites Bad einbauen, den Balkon anhängen, die Wohnung in Eigentum umwandeln. Manches wird schlicht nicht genehmigt.
Dazu kommen Sanierungsgebiete mit eigenen Genehmigungsvorbehalten, Zweckentfremdungsverbote, die eine kurzzeitige Vermietung ausschließen, die Mietpreisbremse für den Fall, dass Sie später vermieten, sowie Denkmal- und Ensembleschutz, der schon beim Fensteraustausch beginnt.
Für keinen dieser Punkte gibt es eine bundesweite Schnittstelle, die man einfach abfragen könnte. Deshalb erstellt diesen Teil ein KI-Modell, und im Bericht steht das auch so. Sie bekommen damit eine belastbare Liste dessen, was Sie beim Bezirksamt gegenprüfen sollten, bevor Sie Umbaupläne machen.